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  • Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.
Beitragsanpassung (BAP) Versicherungskammer Bayern (VKB) Tarif A 672, S 3, S 2, Z 100/80

Versicherte bei der Versicherungskammer Bayern (VKB) in den Tarifen A 672, S 3, S 2 haben zum 01.01.2015 eine Beitragsanpassung (BAP) erhalten. Als Gründe führt die Versicherungskammer Bayern (VKB) einen "sehr deutlichen Schadentrend", den "Zinseffekt" und eine "sehr große Zahl Tarifwechsler" auf.

Außer den genannten sind – und vor allem – noch folgende Gründe zu nennen:

  • Wiederholte Einführung neuer Tariflinien mit verschiedensten Selbstbehalt-Stufen sowie die Zusammenführung mit der Union Krankenversicherung AG (UKV) im Jahr 2000 brachte eine komplexe Tarif-Landschaft hervor, in der sich viele Kollektive mit unterschiedlichsten Beitragsniveaus gebildet haben.
  • Expansive Vertriebspolitik (hohe Provisionen) der Versicherungskammer Bayern (VKB) ist kostenintensiv und schafft Anreize für Ausweitung der Kollektive um schlechte Risiken.
  • Auf Neugeschäft orientierte, aber für Bestandskunden unfreundliche Tarifwechselpolitik kann zur Entmischung der bestehenden Kollektive führen, was wieder und wieder Beitragsanpassungen (BAP) erforderlich machte und macht.
Diese vielen, oft schlecht selektierten Kollektive mit häufigen Beitragsanpassungen (BP) stellen für langjährige Bestandskunden eine Beitragsfalle dar. Ein Wechsel in ein besseres Kollektiv hilft, dieser Beitragsfalle zu entkommen.

Leistungsübersicht zum Tarif A 672, S 3, S 2, Z 100/80 bei Versicherungskammer Bayern (VKB)

Selbstbehalt
  • 672 € für ambulante Leistungen
Wesentliche Merkmale
Erstattung ambulanter Leistungen
  • Ärztliche Leistungen:
  • Arzneimittel:
  • Hilfsmittel:
  • 100 % bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
  • 100 %
  • 100 %, abschließende Liste
Erstattung stationärer Leistungen
  • Ärztliche Leistungen:
  •  
  • Privatärztliche Behandlung:
  • Krankenhaus-Unterkunft:
  • 100 % bis zu den Höchstsätzen der GOÄ,
  • bei Operationen auch über die Höchstsätze
  • Belegarzt, Wahlarzt
  • Zweibettzimmer
Erstattung zahnärztlicher Leistungen
  • Zahnbehandlung:
  • Zahnersatz (inkl. Inlays):
  • 100 % bis zu den Höchstsätzen der GOZ
  • 80 %

Wechsel aus dem Tarif A 672, S 3, S 2, Z 100/80 in einen Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag ist oft möglich und kann zu einer relevanten Ersparnis führen. Bitte kommen Sie auf uns zu:

Bitte, seien Sie vorsichtig: Wenden Sie sich zum Tarifwechsel immer an einen unabhängigen Spezialisten. Reduzierung des Beitrags durch Reduzierung der Leistungen ist ein falscher Weg, insbesondere im Alter oder als Rentner.

Beim Wechsel in den Basistarif gehen alle Ihre Alterungsrückstellungen schnell verloren bei gleichzeitigen immensen Leistungseinbußen. Beim Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse verlieren Sie Ihre angesparten Alterungsrückstellungen sofort!

Der Standardtarif hat zwar oft geringere Beiträge, aber äußerst geringe Leistungen. Lassen Sie sich beraten und unterstützen von erfahrenen Versicherungsexperten mit aktuariellem Fachwissen aus dem Bereich private Krankenversicherung.

Die Webseite der Versicherungskammer Bayern (VKB) finden Sie unter https://www.vkb.de/web/html/pk/versicherungen/kranken-vollversicherung/.

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