
Beitragserhöhung —
Privat krankenversichert und der Beitrag erneut erhöht?
Eine Beitragserhöhung (auch als Beitragsanpassung oder kurz BAP bezeichnet) ist eine gesetzliche Vorgabe in der PKV, gemäß der der Versicherer nur den Beitrag verlangen darf, der sich aus den durchschnittlichen Krankheitskosten – getrennt nach Altersklassen – der in dem jeweiligen Tarif Versicherten ergibt. Der Versicherer muss also für Tarife mit – in der jeweiligen Altersklasse – durchschnittlich gesünderen Versicherten weniger Beitrag, für Tarife mit durchschnittlich kränkeren Versicherten mehr Beitrag von seinen Kunden nehmen.
Da alle Versicherer mehrere Tarife eingeführt haben (Baustein-Tarife, Kompakt-Tarife, alte Welt, neue Welt, Unisex-Tarife), besitzen sie oft eine komplexe Tarif-Landschaft, in der sich viele Versichertenkollektive mit unterschiedlichsten Beitragsniveaus gebildet haben. Diese vielen Kollektive sind oft klein und schlecht selektiert, was zu öfteren Beitragsanpassungen führt. Ein Wechsel in ein Kollektiv mit gesünderen Versicherten hilft, der Beitragsfalle zu entkommen.
Und: Es ist zu erwarten, dass in Tarifen mit im Durchschnitt gesünderen Versicherten die Notwendigkeit an Beitragserhöhungen auch in der Zukunft geringer ist.