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  • Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Eine Beitragserhöhung (auch als Beitragsanpassung oder kurz BAP bezeichnet) ist eine gesetzliche Vorgabe in der PKV, gemäß der der Versicherer nur den Beitrag verlangen darf, der sich aus den durchschnittlichen Krankheitskosten – getrennt nach Alters­klassen – der in dem jeweiligen Tarif Versicherten ergibt. Der Versicherer muss also für Tarife mit – in der jeweiligen Altersklasse – durchschnittlich gesünderen Ver­sicher­ten weniger Beitrag, für Tarife mit durchschnittlich kränkeren Versicherten mehr Beitrag von seinen Kunden nehmen.

Da alle Versicherer mehrere Tarife eingeführt haben (Baustein-Tarife, Kompakt-Tarife, alte Welt, neue Welt, Unisex-Tarife), besitzen sie oft eine komplexe Tarif-Landschaft, in der sich viele Versichertenkollektive mit unterschiedlichsten Beitragsniveaus gebildet haben. Diese vielen Kollektive sind oft klein und schlecht selektiert, was zu öfteren Beitragsanpassungen führt. Ein Wechsel in ein Kollektiv mit gesünderen Versicherten hilft, der Beitragsfalle zu entkommen.

Und: Es ist zu er­warten, dass in Ta­ri­fen mit im Durch­schnitt ge­sün­deren Ver­sicher­ten die Not­wen­digkeit an Beitragse­rhöhungen auch in der Zukunft geringer ist.

Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden