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  • Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) ist der Anteil der Kosten, den der Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat. Es gibt verschiedene Selbstbehaltarten:

  • Absoluter Selbstbehalt : der Versicherungsnehmer trägt von jedem Leistungsfall oder von den Gesamtleistungen eines Jahres einen bestimmten Betrag selbst; der Versicherer erstattet erst wenn dieser Betrag überschritten wird.
  • Relativer Selbstbehalt (auch prozentualer oder Quotenselbstbehalt genannt): der Versicherungsnehmer trägt von jeder Leistung einen prozentualen Anteil selbst (in der Regel wird auch eine jährliche Höchstgrenze vereinbart).
Die Selbstbeteiligung kann sich in der privaten Krankenversicherung je nach Tarif auf unterschiedliche Leistungsbereiche beziehen:
  • nur für ambulante Leistungen
  • für ambulante und zahnärztliche Leistungen
  • für ambulante und stationäre Leistungen
  • für alle Leistungen
Laut § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist die Summe der vereinbarten absoluten und relativen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Leistungen auf jährlich 5.000 € beschränkt.

Verbraucherzentralen warnen davon, einen Selbstbehalt zu vereinbaren oder den bestehenden Selbstbehalt zu erhöhen. Insbesondere sei ein Selbstbehalt von 3.000 € immer zu hoch. Deren Argumente sind:

  • das Kostenrisiko steigt (aber: das kommt darauf an: Ein Tarifwechsel soll sich rentieren unabhängig vom Gesundheitszustand);
  • der Selbstbehalt kann durch das Versicherungsunternehmen angehoben werden (aber: die Alternative zur Selbstbehalterhöhung ist eine Erhöhung des Beitrags; die Kosten sind vom Versicherungsnehmer zu tragen – egal wie);
  • Für Arbeitnehmer lohnt sich die Selbtbeteiligung kaum (aber: das ist allgemein nicht korrekt, das kommt an den Versicherer und seine Tariflandschaft an).

Man kann nicht pauschal sagen, ob und welcher Selbstbehalt für eine bestimmte Person sinnvoll ist, oder ob der Selbstbehalt zu hoch ist – es kommt auf die persönliche Situation an. Ein Wechsel in einen Tarif mit einem höheren Selbstbehalt führt in der Regel zur Senkung des Jahresbeitrags, wobei folgende Punkte zu beachten sind:

  • die durch den Wechsel erzielte Ersparnis sollte deutlich die Selbstbehalterhöhung übersteigen, sonst stellt der Wechsel eine Wette auf den eigenen Gesundheitszustand dar;
  • bei Arbeitnehmern profitiert der Arbeitgeber vom sinkenden Beitrag, beteiligt sich (meist) aber nicht am erhöhten Selbstbehalt;
  • steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnlicher Aufwand ist möglich, wenn die Grenze für zumutbare Belastungen überschritten ist;
  • es ist zu er­warten, dass im Durch­schnitt ge­sün­dere Ver­sicher­te eher einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wählen.

Wir prüfen für Sie, ob in Ihrer persönlichen Situation ein Selbstbehalt sinnvoll ist, und, wenn ja, in welcher Höhe. Ob ein Selbstbehalt zu hoch ist, kann immer nur mit Beratung und unter Betrachtung des Einzelfalls begutachten werden.

Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden