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  • Privatversicherte erzielen mit einem aktuariellen Tarifwechsel nachhaltige Beitragsersparnisse.

Viele Privat-Krankenversicherte zahlen zu viel Beitrag und überlegen, in den Standardtarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Der Standardtarif ist ein PKV-brancheneinheitlicher Tarif mit einer sozialen Schutzfunktion und der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vergleichbaren (aber: nicht identischen) Leistungen. Nettobeitrag des Standardtarifs ist für alle PKV-Unternehmen gleich, nicht jedoch der Bruttobeitrag. Des Weiteren ist im Standardtarif ein Selbstbehalt von 306 € vorgesehen.

Nach dem Inkrafttreten in 1992 des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG, Gesetz zur Sicherung und Strukturierung der GKV) wurde im fünften Sozialgesetzbuch (§ 257 SGB V) der Standardtarif als eine Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss für die PKV festgelegt. Der Standardtarif wurde nicht aufsichtrechtlich vorgeschrieben, sondern zwischen den PKV-Unternehmen und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) vereinbart.

Für einen Wechsel in den Standardtarif müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Sie sind mindestens 10 Jahre privat kranken-vollversichert;
  • Sie haben ihren PKV-Vertrag vor 1. Januar 2009 abgeschlossen (danach: Wechsel in den Basistarif);
  • Sie sind:
    • älter als 65,
    • oder alter als 55 und Ihr Jahreseinkommen liegt unterhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, Stand 2015: 54.900 €),
    • oder Sie beziehen eine gesetzliche Rente und Ihr Jahreseinkommen liegt unterhalb der JAEG.

Aber: Beim Wechsel in den Standardtarif wird Ihr Beitrag verringert bei gleichzeitigen immensen Leistungseinbüßen!

Die Tatsache, dass Sie als privat Kranken-Vollversicherte heute mehr Beitrag zahlen als sie in einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen würden, ist ein Zeichen dafür, dass Sie in einem schlecht selektierten Kollektiv sind.

Mögliche Gründe:

  • Wiederholte Einführung neuer Tarife und Zusammenführung mit anderen Versicherungsunternehmen bringen komplexe Tarif-Landschaften hervor, in denen sich viele Kollektive mit unterschiedlichsten Beitragsniveaus bilden.
  • Expansive Vertriebspolitik (hohe Provisionen) ist kostenintensiv und schafft Anreize für Ausweitung der Kollektive um schlechte Risiken.
  • Auf Neugeschäft orientierte, aber für Bestandskunden unfreundliche Tarifwechselpolitik führt zur Entmischung der bestehenden Kollektive, was wieder und wieder Beitragserhöhungen erforderlich machte und macht.
Diese vielen, oft schlecht selektierten Kollektive mit häufigen Beitragsanpassungen (BAP) stellen für langjährige Bestandskunden eine Beitragsfalle dar. Ein Wechsel in ein besseres Kollektiv hilft, dieser Beitragsfalle zu entkommen.

Reduzierung des Beitrags durch Reduzierung der Leistungen ist ein falscher Weg, insbesondere im Alter oder als Rentner!

Bitte, seien Sie vorsichtig: Wenden Sie sich zum PKV Tarifwechsel immer an einen unabhängigen Spezialisten.

Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden