
Was geschieht bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG mit meinen Rückstellungen?
Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG ist – anders als bei einem Wechsel des Versicherers, bei dem die Alterungsrückstellungen verloren gehen – die vollständige Wahrung der angesparten Altersrückstellung gewährleistet. Dies führt sehr oft dazu, dass beim Wechsel in einen gleichwertigen und beitragsstabileren Tarif der sofortige Beitragsvorteil noch größer ausfällt.
Siehe auch Frage 1. Warum nicht einfach den PKV Versicherer wechseln?