• Minerva FAQ4
  • Wir sorgen für Transparenz und Klarheit im PKV Dschungel – damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

pfeil03Was geschieht bei einem Tarif­wechsel nach § 204 VVG mit meinen Rück­stellungen?

Mit ei­nem Tarif­wechsel nach § 204 VVG ist – an­ders als bei ei­nem Wechs­el des Ver­sicherers, bei dem die Alterungs­rück­stellungen ver­loren gehen – die voll­ständige Wa­hrung der an­ge­sparten Alters­rück­stellung ge­währ­leistet. Dies führt sehr oft dazu, dass beim Wechsel in einen gleich­wer­tigen und bei­trags­stabileren Ta­rif der so­fortige Beitrags­vorteil noch größer aus­fällt.

Siehe auch Frage 1. Warum nicht einfach den PKV Versicherer wechseln?

 

PKV Tarifwechsel prüfen

 

Minerva KundenRechte – Aktuarielle Beratung für PKV Kunden