• Minerva FAQ4
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pfeil03Empfiehlt mir der richtige Partner auf Mehrleistung zu verzichten?

Als Mehrleistung bezeichnet man den Teil der Leistungen im Zieltarif (Tarif, in den man wechseln möchte), die im bestehenden Tarif nicht erstattungsfähig sind. Wenn das Ziel beim Tarifwechsel nach § 204 VVG ein gleichwertiger oder besserer Tarif sein soll, ist es in den meisten Fällen unumgänglich, dass teilweise Mehrleistung vorhanden ist. Auf diese Mehrleistung sollte nicht pauschal verzichtet werden, denn das bedeutet das Aufgeben von Rechten, die in der Regel unwiederbringlich verloren sind.

Die Minerva KundenRechte strebt grundsätzlich immer den Einschluss der oft (aufgrund unserer systematischen Vorgehensweise) vorhanden Mehrleistung an. Wir beraten unseren Mandanten vertrauensvoll und kompetent beim Beantworten einiger vom Versicherer gestellter Standardfragen zum aktuellen Gesundheitszustand. Damit sichern wir das Recht unseres Mandanten, die Mehrleistung ohne Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse – unter Berücksichtigung des Gesundheitszustand unseres Mandanten – einfordern zu können.

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