• Minerva FAQ4
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pfeil03Warum ist versicherungs­betrieb­liche Erfahrung für einen PKV Tarif­wechsel ent­scheidend?

Der PKV Tarif­wechsel nach § 204 VVG ist eine auf der Grundlage von vom Gesetzgeber erlassenen Schutzrechten des Privat­versicherten bestmögliche Vertrags­umstellung im Sinne des PKV Kunden. Diese Rechte müssen PKV Kunden zuweilen gegen die andere Partei, ihren Versicherer und dessen Interessenslage, behaupten.

Bei jedem Schritt während der Bearbeitung eines PKV Tarif­wechsels, angefangen bei der anfänglichen Tarif­auswahl, über die Beantragung der Mehrleistungen bis schließlich zur end­gültigen Policierung des neuen Tarifs kommt es regelmäßig durch Unwille oder Fahr­lässigkeit auf Seiten des Versicherers zu Versäumnissen und Fehlern, die in den meisten Fällen zu Lasten des PKV Kunden gehen. Nur durch umfassende ver­sicherungs­betriebliche Erfahrung lassen sich konsequent alle Rechte wahren und sicher­stellen sowie Fehler recht­zeitig erkennen und abwenden.

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