Ihr Versicherer verlangt immer höhere
Beiträge?
Der Ausweg aus der
Kostenfalle: ein Aktuarieller Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers.
Sie haben das Gefühl, durch die vielen Beitragserhöhungen einen überhöhten Beitrag zu zahlen. Gleichzeitig hat Ihr Versicherer weitere, in den Leistungen vergleichbare Tarife im Portfolio und nimmt für diese Tarife einen geringeren Beitrag. Warum ist das so?
Ihr PKV-Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Beitragshöhe nach den tatsächlichen jährlichen Krankheitskosten aller Versicherten in Ihrem Tarif - sogenanntes Kollektiv - zu bemessen. Und zwar unabhängig von dem in diesem Tarif versicherten Leistungsumfang. Nicht also der tarifliche Leistungsumfang ist in der PKV maßgeblich für die Beitragsunterschiede zwischen den Tarifen, sondern die in den Tarif-Kollektiven entstehenden unterschiedlichen Schadenhöhen, im Wesentlichen bedingt durch die Risikozusammensetzung der Tarif-Kollektive.
Damit Sie als PKV-Kunde nicht tatenlos Beitragserhöhungen hinnehmen müssen, hat der Gesetzgeber 1993 das Tarifwechselrecht im Versicherungsvertragsgesetz festgeschrieben. Das Ziel damals und heute: Schutz vor Beitragserhöhungen durch die Möglichkeit, innerhalb Ihres Krankenversicherers in gleichartige Tarife mit günstigeren Beitrag auszuweichen – vorausgesetzt, es existieren solche.
Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Aktuariellen Tarifwechsel-Service: