
Brauche ich für einen Tarifwechsel nach § 204 VVG einen Rechtsanwalt?
Zur Wahrnehmung seiner Rechte aus § 204 VVG braucht der PKV Kunde vor allem versicherungsmathematische (sprich: aktuarielle) Expertise, um den bestmöglichen und beitragsstabilsten Tarif festlegen zu können und Kenntnisse und Erfahrung in versicherungsbetrieblichen Abläufen, um versicherungsjuristische Fallstricke zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Unabhängige Versicherungsberater (Honorarberater) nach § 34e GewO sind befugt, Mandanten in Versicherungsfragen rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.
Einen Rechtsanwalt braucht der Mandant zur Vertretung vor Gericht. Da die Rechtslage klar ist und die Versicherer gerichtliche Auseinandersetzungen zu diesem Thema scheuen, ist die Einbindung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht notwendig. In selten auftretenden Fällen arbeitet die Minerva KundenRechte mit spezialisierten und in der jeweiligen Fragestellung erfahrenen Anwälten zusammen.